Sicherheitsschuhe
Warum Einlagen und Veränderungen bei Arbeitsschuhen?
Sie verbringen einen großen Teil Ihres Lebens am Arbeitsplatz und somit in
Ihren Arbeitsschuhen. Um Ihre Füße und den gesamten Bewegungsapparat
zu schonen und dauerhaft gesund zu erhalten, ist ein sicherer Stand und
eine optimale Stützung des Fußes gerade in Ihren Arbeitsschuhen eine
enorm wichtige Angelegenheit.
Ziele sind eine maximale Entlastung der Füße und Gelenke durch optimale
Stützung sowie Stoßabsorbtion und Erhaltung der sicherheitsrelevanten
Eigenschaften am Schuh.
Unsere orthopädischen Maßeinlagen für Arbeits- und Sicherheitsschuhe
werden individuell für Sie gefertigt und bieten dadurch ein Höchstmaß an
Passform und passiven Schutz im Arbeitsschuh.
ACHTUNG!
Verwenden Sie keine Einlagen in Ihren Arbeitssicherheitsschuhen, die nicht eigens
hierfür gefertigt wurden! Ihr Versicherungsschutz erlischt dadurch!
Die Verwendung von Einlagen Ihrer Freizeitschuhe ist für Arbeitssicherheitsschuhe
nicht zulässig und kann im Versicherungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes
bedeuten. Beachten Sie: Arbeitsschuhe sind nicht zwangsläufig mit einer Schutzkappe
versehen!
Leitfaden bei Berufsschuhen mit Zurichtung bzw. Einlagenversorgung
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Wir prüfen Ihre vorhandenen Sicherheitsschuhe auf Eignung für orthopädische Einlagen oder Zurichtungen. Hierfür benötigen wir die Artikelnummer Ihres
Sicherheitsschuhes oder den Originalkarton. -
Suchen Sie sich ein Modell unseres Programms aus, das mit dem Zusatz DGVU
Regel 121 - 191 (o. BGR 191) gekennzeichnet ist. -
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Änderungswünsche oder die Notwendigkeit von
orthopädischen Änderungen sowie eine Einlagenversorgung bei Ihrem Modell.
Im Falle eines ärztlichen Rezeptes reichen Sie uns dieses mit Ihrer Bestellung bei uns ein. -
Wir führen die Schuhzurichtung durch bzw. fertigen Ihre Maßeinlagen mit den
speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten. -
Sollte eine weitere Anpassung nötig sein, führen wir diese durch.
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Die Abrechnung erfolgt über die gesetzliche Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaft), gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur
für Arbeit, Integrationsämter, Träger der Sozialhilfe -
Sie kommen nach ca. 8 Wochen in unser Geschäft um die Zurichtung / Einlagen kostenfrei von uns überprüfen zu lassen.
DGUV Regel 112-191
Was ist das?
Berufsgenossenschaftliche Regelung für Arbeitssicherheitsschuhe
Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie DGUV 112 - 191 umfasst die Regelungen
rund um die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhen. Demnach muss
nach einer Veränderung des Schuhes dieser daraufhin überprüft werden, ob er nach
dieser Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der
Norm EN ISO 20345 entspricht. Die Zurichtungen der Schuhe samt Einlagen müssen
nach dieser Richtlinie einer Baumusterprüfung unterzogen werden. Konkret bedeutet
dies, dass der Schuh weiterhin die sicherheitsrelevanten Merkmale beibehält. Hierbei
muss sichergestellt werden, dass u. a. folgende Eigenschaften des Arbeitssicherheitsschuhes gegeben sind:
- Resthöhe der Zehenschutzkappe
- Antistatik
- Energieaufnahmevermögen
- Wasserdurchtritt
- Ergonomische Anforderungen wie z. B. Schuhform,
Passform, Polsterung, Gewicht usw.
Wir bieten Ihnen aus diesem Grund ausschließlich zugelassene, geprüfte und
aufeinander abgestimmte Komponenten im Bereich der Arbeitssicherheitsschuhe
an, die auch in verschiedenen Weiten erhältlich sind. Alle von uns angebotenen
Modelle erfüllen die Erfordernisse der DGUV Regel 112-191 und der Schutz gemäß
der Baumusterprüfung sowie der Versicherungsschutz bleiben erhalten.
Antrag auf Leistungen der Deutsche Rentenversicherung zur teilhabe am Arbeitsleben